Harmonisch miteinander lernen

  1. Die Grundregeln dafür sind in der Hausordnung festgelegt. Bitte lesen Sie das Ihnen zur Verfügung gestellte Exemplar aufmerksam durch!
  2. Wussten Sie, dass Rechte und Pflichten der Schüler gesetzlich geregelt sind?

Hier ein kleiner Auszug (aus dem Schulgesetz):

 

Rechte der Schüler

Pflichten der Schüler

Recht auf Information durch den Lehrer Schulpflicht
Recht auf Beteiligung am Unterricht Teilnahmepflicht an allen Schulveranstaltungen, Pflicht zur Mitarbeit im Unterricht
Recht auf Gelegenheiten zu Vorschlägen und Aussprachen Pflicht, die im Rahmen der schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben einschließlich Hausaufgaben auszuführen
Recht auf Erläuterung der Bewertungsmaßstäbe Entschuldigungspflicht durch die Eltern bei Fernbleiben
Recht auf Mitteilung und Erläuterung des Leistungsstandes Pflicht zum Einhalten der Regeln des schulischen Zusammenlebens

 

  1. Konsequenzen:

a) Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie Ihr Recht auf Information und Mitteilung wahrnehmen, indem Sie von sich aus bei den Fachlehrern Erkundigungen über erteilte Zensuren, Verhalten und Ordnung Ihres Kindes einholen. Manchmal ist es besser, noch vor den offiziellen Informationsterminen der Schule Bescheid zu wissen und mit den Lehrern ihres Kindes ins Gespräch zu kommen.

b) Aus dem Recht und der Pflicht zur Beteiligung am Unterricht ergibt sich für die Schule die Aufgabe, für Bedingungen zu sorgen, die allen Schülern die Wahrnehmung dieses Rechtes ermöglichen. Wer die anderen beim Lernen stört, kommt also erstens seiner eigenen Pflicht zur Mitarbeit nicht nach und beeinträchtigt gleichzeitig die Rechte der anderen. Dieses kann je nach Schwere der Störung mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen (Verwarnung, Verweis, Umsetzung) geahndet.